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Stadionordnung

  1. Zugang zu den Veranstaltungen Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigungen jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. der Zugangsberechtigung nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.
     

  2. Eingangskontrolle Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Einzel oder Dauerkarte) oder andere Zugangsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten des Stadions gehindert werden. Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
     

  3. Verbote Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
     

  • Waffen jeder Art;

  • gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln;

  • alkoholische Getränke aller Art;

  • Vuvuzela’s; Trillerpfeifen;

  • Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;

  • rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;

  • Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen);

  • Tiere


Schönheider Wölfe e.V. sowie das von Schönheider Wölfe e.V. autorisierte Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Stadiongelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des von dem Schönheider Wölfe e.V. autorisierten Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Weiterhin ist es im Stadionbereich verboten:

 

  • Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in der Zuschauerraum zu werfen;

  • Foto, Film, Video und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;

  • das Stadiongelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.


Schönheider Wölfe e.V. übt während der Heimspiele im Eisstadion Schönheide (Neuheiderstraße 77a, 08304 Schönheide) das Hausrecht aus. Er ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet, auf Weisung des Schönheider Wölfe e.V., der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

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